06.02.2023Jahreshauptversammlung mit NeuwahlenAm kommenden Freitag, den 10.02.2023 findet um 20:00 Uhr im Schützenheim die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt.Das Schützenmeisteramt bittet alle Mitglieder um zahlreiche Beteiligung.09.01.2023Neue Termine für 2023Am Freitag, den 13.01.2023, um 19:30 Uhr, findet die Königsproklamation und Preisverteilung vom Königsschießen statt.Die Vorstandschaft bitte um zahlreiche Beteiligung.Hier zu den Terminen 202322.03.2021Wichtige Information an Mitglieder*innen die im Besitz einer WBK sindMit Inkrafttreten der Neuregelungen im Waffenrecht ist nun auch die Prüfung des Fortbestehens des waffenrechtlichen Bedürfnisses einheitlich geregelt worden. Künftig wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses fünf bzw. 10 Jahre nach erstmaligem Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis geprüft, danach reicht die Mitgliedschaft im Verein aus. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie in diesem Dokument .Derzeit erfolgt die Bestätigung, daß ein Mitglied regelmäßig dem Schießsport nachgegangen ist über den Verein. Hierzu wurde in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein einheitliches Formular erstellt, das zukünftig für den Nachweis zum Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses verwendet werden soll. Das Formular finden Sie ebenfalls im Anhang und zum Download hier.
06.02.2023Jahreshauptversammlung mit NeuwahlenAm kommenden Freitag, den 10.02.2023 findet um 20:00 Uhr im Schützenheim die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt.Das Schützenmeisteramt bittet alle Mitglieder um zahlreiche Beteiligung.09.01.2023Neue Termine für 2023Am Freitag, den 13.01.2023, um 19:30 Uhr, findet die Königsproklamation und Preisverteilung vom Königsschießen statt.Die Vorstandschaft bitte um zahlreiche Beteiligung.Hier zu den Terminen 202322.03.2021Wichtige Information an Mitglieder*innen die im Besitz einer WBK sindMit Inkrafttreten der Neuregelungen im Waffenrecht ist nun auch die Prüfung des Fortbestehens des waffenrechtlichen Bedürfnisses einheitlich geregelt worden. Künftig wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses fünf bzw. 10 Jahre nach erstmaligem Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis geprüft, danach reicht die Mitgliedschaft im Verein aus. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie in diesem Dokument .Derzeit erfolgt die Bestätigung, daß ein Mitglied regelmäßig dem Schießsport nachgegangen ist über den Verein. Hierzu wurde in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein einheitliches Formular erstellt, das zukünftig für den Nachweis zum Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses verwendet werden soll. Das Formular finden Sie ebenfalls im Anhang und zum Download hier.